Sachverständigenbüro Deitel Immobilienbewertung in Bayern, Berlin und Brandenburg
Sachverständigenbüro Deitel Immobilienbewertung in Bayern, Berlin und Brandenburg

Kein Haus ist wie das andere

Auf den ersten Blick können Gebäude in einer Siedlung, die gleicher Bauart und gleich alt sind den Anschein erwecken, gleichwertig zu sein.

Auf Grund unterschiedlicher baulicher Aus- stattung und/oder unterschiedlichem Moderni-sierungsstand sind jedoch unterschiedliche Verkehrswerte (Marktwerte) zu erzielen.

Eintragungen in der zweiten Abteilung des Grundbuches

können den Wert der Immobilie wesentlich beeinflussen.

Auch die Lage der Immobilie und die demo- grafischen Zukunftsaussichten der jeweiligen Region fließen in das Gutachten mit ein.

Was wird bewertet?

 

Handelt es sich um ein Wohn- oder Gewerbe-

objekt?

Nicht zuletzt ist der Zustand des Gebäudes zu

berücksichtigen.

Dies sind nur einige Einflussgrößen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn jedes Objekt ist individuell zu betrachten.

 

Rechtliche Vorgaben

für die Verkehrswerter-mittlung finden sich im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB), der Immo-

bilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006).

 

Druckversion | Sitemap
© Sachverständigenbüro Deitel